AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der DIETZ Consulting e.U.

  1. VERTRAGSUMFANG und GÜLTIGKEIT
    Soweit nicht ausdrücklich schriftlich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte diese
    unserem Vertragspartner bekannt gegebenen Bedingungen. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden für
    das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen, wenn nicht
    ausdrücklich schriftlich Gegenteiliges vereinbart wird. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern
    nicht als Zustimmung von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen.

  2. ANGEBOTE
    Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich.

  3. AUFTRÄGE
    Aufträge, ob mündlich oder schriftlich erteilt, gelten erst dann als angenommen, wenn sie schriftlich von uns
    bestätigt sind. Der Inhalt dieser Bestätigung ist für die Geschäftsabwicklung allein maßgebend. Die Erledigung
    vorliegender oder eingehender Aufträge bleibt aber auch ohne vorherige Bestätigung zu diesen Bedingungen
    vorbehalten.

  4. HONORAR und KOSTEN
    Alle Preise verstehen sich in Euro (sofern nicht eine andere Währung angeführt wird) ohne Umsatzsteuer. Sie
    gelten nur für den vorliegenden Auftrag. Die genannten Preise verstehen sich ab Geschäftsadresse des
    Auftragnehmers bzw. der Teleworking-Adresse des jeweiligen Mitarbeiters des Auftraggebers.
    Alle Steuern werden aufgrund der jeweils gültigen Gesetzeslage berechnet. Falls Abgabenbehörden darüber
    hinaus nachträglich Steuern oder Abgaben vorschreiben, gehen diese zu Lasten des Auftraggebers.

    4.1. Honorar / Stundensatz*
    * Verrechnungsbasis ist jede angefangene ¼ Stunde

    4.2. Reisekosten (werden ab der 2. angefangenen Stunde bezogen auf die Gesamtreisezeit berechnet) *
    *Verrechnungsbasis ist jede angefangene ¼ Stunde

    4.3. Fahrtkosten:
    - Bahnfahrt 1. Klasse mit 10 % Bearbeitungsaufschlag oder
    - Kfz-Kilometergeld € 1,10 / Km (ab Anreiseort)
    - Mautkosten und allfällige Nebengebühren sind in den Fahrtkosten enthalten.

    4.4. Flugkosten
    Flugkosten und damit verbunden Nebenkosten werden nach tatsächlichem Aufwand (Economy-Class)
    zuzüglich 10 % Bearbeitungsaufschlag verrechnet

    4.5. Kosten für Hotel / Nächtigung
    Kosten für Hotel (Basis 4****) inkl. Frühstück werden nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt.

    4.6. Vergebliche Anreise:
    Sollte ein Beratungsauftrag nicht durchführbar, die Anreise jedoch nach ordnungsgemäßer
    Terminvereinbarung erfolgt sein, so wird ein Betrag (Beratungshonorar + Reisespesen) im Ausmaß der
    entstandenen Kosten, höchstens jedoch 8 Std. + Spesen, in Rechnung gestellt.

    4.7. Nebenkosten:
    Normale Büronebenkosten sind mit den Honorarsätzen abgegolten. Vervielfältigungen, Kopien,
    Sonderausführungen, Kosten für die Beschaffung von zusätzlichen Unterlagen etc. werden zu Selbstkosten
    weiterverrechnet und gesondert in Rechnung gestellt.

    4.8. Sonstiger Aufwand:
    Wird entsprechend unseren Honorarrichtlinien in Rechnung gestellt bzw. ist eine Pauschalvereinbarung für
    die jeweilige Tätigkeit zu treffen.

  5. TERMINE
    5.1. Erfüllungstermin
    Der Auftragnehmer ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) möglichst genau
    einzuhalten. Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der
    Auftraggeber zu den vom Auftragnehmer angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen
    vollständig zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungspflicht nachkommt

    5.2. Verzögerungen und Teillieferungen
    Verzögerungen und damit verbundene Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder
    nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind
    vom Auftragnehmer nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug des Auftragnehmers führen. Daraus
    resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Programme
    umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilbetragsrechnungen zu
    legen

  6. ZAHLUNG
    6.1. Rechnungslegung
    Die vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind laut den jeweiligen
    Zahlungskonditionen zahlbar. Für Teilbetragsrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten
    Zahlungskonditionen.
    Der Auftragnehmer ist berechtig, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und
    entsprechende Teilrechnungen zu stellen. Sämtliche Entgelte und Honorare sind, wenn nicht anders
    vereinbart, spätestens 7 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Im Falle der Nichtzahlung von
    Zwischenabrechnungen sind wir von der Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit.
    Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch uns wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder
    sonstiger, von uns nicht zu vertretenden, Umstände nicht eingehalten werden, sind wir berechtigt unter
    Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin
    nachzuholen bzw. einen qualifizierten Vertreter zu schicken.

    6.2. Zahlungstermine und Zahlungsverzug
    Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der
    Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen
    berechtigt den Auftragnehmer, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle
    damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen.
    Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 7 % p. a. (§ 1000 ABGB) verrechnet. Bei
    Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist der Auftragnehmer berechtigt, Terminverlust geltend zu
    machen und übergebene Akzepte fällig zu stellen.
    Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung oder Einwänden
    gegen nachweislich erbrachte Leistungen zurückzuhalten.

  7. SCHUTZ DES GEISTIGEN EIGENTUMS
    Unser Vertragspartner anerkennt unser Urheberrecht an den von uns erstellten Werken. Sämtliches
    vertragsgegenständliches Know-how, das im Zuge des Auftrages entsteht oder in dieses eingebracht wird, bleibt
    in unserer exklusiven Verwertung. Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vertragsgegenständlichen
    Werke durch unseren Vertragspartner bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung.

  8. Einhaltung der EU-Verordnung Nr. 2016/679
    Die Einhaltung der EU-Verordnung Nr. 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung
    personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-
    Grundverordnung) wird dabei gegenseitig vereinbart.

  9. VERSCHWIEGENHEIT
    Wir verpflichten uns zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die uns durch die
    Zusammenarbeit mit dem Vertragspartner bekannt geworden sind. Die Geheimhaltungsverpflichtung erstreckt
    sich auch auf sämtliche Mitarbeiter und Kooperationspartner, auch über die Laufzeit eines Vertrages hinaus. Sie
    besteht solange, wie der Geheimhaltungsgegenstand nicht anderweitig bekannt wird.

  10. LOYALITÄT
    Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung,
    auch über Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung der Aufträge / Projekte gearbeitet haben, des anderen
    Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung unterlassen. Der dagegen
    verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, Schadenersatz in Höhe eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters an die
    andere Vertragspartei zu zahlen.

  11. HAFTUNG
    Wir haften für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes nur, sofern uns
    Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für
    leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden, reinen Vermögensschäden, des entgangenen Gewinns, nicht
    erzielte Ersparnisse, Zinsverlusten und von sonstigen Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Vertragspartner
    sind ausgeschlossen.
    Spätestens nach 6 Monaten ab Leistungserbringung ist jeglicher Ersatzanspruch, auf welche Rechtsansprüche
    auch immer gestützt (insbesondere Gewährleistungs-, Irrtums-, Bereicherungs- oder Schadenersatzansprüche),
    ausgeschlossen, außer aus zwingenden Rechtsvorschriften ergibt sich Anderes.

  12. GERICHTSSTAND / ANWENDBARES RECHT
    Erfüllungsort für unsere Leistungen als auch für die Gegenleistungen ist der Sitz unseres Unternehmens, somit A-
    4523 Neuzeug.
    Zur Entscheidung aller aus dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten – einschließlich solcher über sein Bestehen
    oder Nichtbestehen – ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht / LG Steyr zuständig. Wir
    haben aber das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.
    Anwendbares Recht ist österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen.